Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Sämtliche Lieferungen durch die TM Energie GmbH („TM Energie") erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Allgemeine Bedingungen"). Andere Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten nicht, unabhängig davon, ob sie von TM Energie ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht.

1.2 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen TM Energie und dem Käufer haben Vorrang. Sie bedürfen ebenso wie Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung von Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses sind einfache E-Mails nicht ausreichend.

2. Angebote, Bestellungen

2.1 Angebote von TM Energie sind grundsätzlich unverbindlich. Sollte ein Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sein, ist dieses für 14 Tage ab Angebotsdatum bindend.

2.2 Bestellungen des Käufers werden für TM Energie erst mit Annahme der Bestellung durch schriftliche Bestätigung oder durch Übersendung der Ware und der Rechnung verbindlich. TM Energie kann Bestellungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

2.3 An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich TM Energie die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Lieferung, Annahme der Lieferung

3.1 Lieferungen erfolgen EXW ICC Incoterms 2010.

3.2 Die genannten Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht im Einzelfall verbindlich vereinbart wurden.

3.3 TM Energie kommt nicht in Lieferverzug, wenn ein Zulieferer TM Energie aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von TM Energie liegen, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert.

3.4 TM Energie kommt ebenfalls nicht in Lieferverzug, soweit die Verzögerung darauf beruht, dass der Käufer erforderliche Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen oder Freigaben nicht rechtzeitig beigebracht hat.

3.5 Kommt TM Energie in Verzug, kann der Käufer einen pauschalierten Schadensersatz für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5%, des Nettopreises verlangen.

3.6 Der Käufer hat auf Verlangen von TM Energie innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

3.7 TM Energie ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern deren Annahme für den Käufer nicht unzumutbar ist.

3.8 Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht an dem verbindlich vereinbarten Liefertermin abholt.

3.9 Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Käufer Lagergeld in Höhe von 0,5% des Nettopreises pro angefangenem Monat, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden.

4. Preise, Preisanpassung

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt die jeweils gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich EXW in Euro, ausschließlich Verpackung und Versand. Umsatzsteuer wird separat berechnet.

4.2 TM Energie behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Vertragsschluss bis zur Lieferung Kostenänderungen eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Änderungen der Rohstoffpreise.

5. Zahlung, Zahlungsverzug

5.1 Rechnungen sind sofern nicht anders vereinbart ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

5.2 Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist TM Energie berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

5.4 Kommt der Käufer mit mindestens zwei Zahlungen in Zahlungsverzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen sofort fällig.

6. Vermögensverschlechterung

6.1 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass aufgrund der Vermögenslage des Käufers die Erfüllung seiner Vertragspflichten gefährdet ist, ist TM Energie berechtigt, die Lieferung bis zur Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit zurückzubehalten.

6.2–6.4 In solchen Fällen kann TM Energie weitere Lieferungen zurückbehalten. Sollte die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen erbracht werden, ist TM Energie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 TM Energie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.

7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist TM Energie berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

7.3 Nach Rücknahme ist TM Energie nach Androhung zu deren angemessener Verwertung befugt.

7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und/oder weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an TM Energie abgetreten.

7.5–7.12 Weitere Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt, einschließlich Abtretung, Einziehungsermächtigung, Verarbeitung und Vermischung, gelten gemäß den detaillierten Regelungen der Allgemeinen Bedingungen.

8. Beschaffenheit der Ware, Angaben und Anwendung, Garantien

8.1 Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die vereinbarte Spezifikation. Es liegt in der Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob die Ware für die gewünschten Zwecke geeignet ist.

8.2 Eigenschaften in Veröffentlichungen von TM Energie sind nur dann als Beschaffenheit umfasst, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthalten sind.

8.3 Angaben zur Eignung erfolgen nach bestem Wissen als unverbindlicher Hinweis.

8.4 Garantien sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „Garantie" oder „Beschaffenheitsgarantie" bezeichnet werden.

9. Mängelrechte

9.1 Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser die Ware bei Lieferung untersucht und Mängel ordnungsgemäß gemäß § 377 HGB rügt.

9.2 Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

9.3 Die Prüfung der Produkte erfolgt gemäß dem RMA-Prozess von TM Energie.

9.4 TM Energie wird für gerügte mangelhafte Ware nach eigener Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung leisten.

9.5–9.9 Weitere Bestimmungen zu Aufwendungen, fehlgeschlagener Nacherfüllung, Ausschlüssen und Kosten unberechtigter Mängelansprüche gelten gemäß den detaillierten Regelungen.

9.10 Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt zwölf Monate ab Lieferung, mit Ausnahmen bei arglistig verschwiegenen Mängeln, Garantien, Produkthaftung und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.11 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers bei Verbraucherverkauf bleiben unberührt.

10. Schutzrechte

10.1 TM Energie hat die Waren in Bezug auf das Land des Lieferorts frei von Schutzrechten zu liefern.

10.2 Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Schutzrechtsverletzung vom Käufer zu vertreten ist.

10.3 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1 Die Haftung von TM Energie für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den typischen vorhersehbaren Schaden.

11.2 Die Haftung ist auf den Kaufpreis der betroffenen Lieferung beschränkt.

11.3 Die Haftung für Folgeschäden einschließlich entgangenem Gewinn ist auf den Kaufpreis beschränkt.

11.4 Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Anspruchsentstehung, unabhängig von Kenntnis drei Jahre nach dem auslösenden Ereignis.

11.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, Garantien, Produkthaftungsgesetz, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten.

11.6–11.7 Die Beschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter von TM Energie und entsprechend für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

12. Höhere Gewalt

12.1 Bei höherer Gewalt verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, höchstens jedoch um drei Monate.

12.2 Dauert die Behinderung sechs Wochen oder länger, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

13. Einhaltung von Vorschriften und Export

13.1 Der Käufer hat alle anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften einzuhalten, einschließlich Ein- und Ausfuhrbestimmungen.

13.2 TM Energie ist berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, wenn der Käufer solche Gesetze verletzen würde.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

15. Abtretung

Der Käufer darf Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TM Energie abtreten. TM Energie ist die Abtretung, insbesondere an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, erlaubt.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

16.1 Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe; TM Energie ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.